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   BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 125.81   

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https://dejure.org/1983,6508
BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 125.81 (https://dejure.org/1983,6508)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1983 - 2 B 125.81 (https://dejure.org/1983,6508)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - 2 B 125.81 (https://dejure.org/1983,6508)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 125.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 125.81
    Andererseits ist die Bedeutung der Gleichbehandlung bei Personalentscheidungen wiederholt unterstrichen worden (vgl. z.B. BVerwGE 31, 212 [214] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - [Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 1 = DVBl. 1981, 1062]).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 8.79

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 125.81
    Andererseits ist die Bedeutung der Gleichbehandlung bei Personalentscheidungen wiederholt unterstrichen worden (vgl. z.B. BVerwGE 31, 212 [214] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 8.79 - [Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 1 = DVBl. 1981, 1062]).
  • BVerwG, 27.05.1975 - II A 4.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1983 - 2 B 125.81
    Durch diese ist einerseits geklärt, daß die Versetzung eines Beamten bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen im Ermessen des Dienstherrn steht und der Beamte daher grundsätzlich keinen Anspruch auf eine von ihm gewünschte Versetzung hat (vgl. Urteil vom 27. Mai 1975 - BVerwG 2 A 4.72 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 16]).
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